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Das Zürcher Baurekursgericht hat im Zusammenhang mit archäologischen Grabungen beim Flughafen Zürich grundsätzlich dazu Stellung genommen, welche Körperschaften § 204 des Planungs- und Baugesetzes unterstehen. In diesem ist die gesetzliche Grundlage der sogenannten Selbstbindung zu finden. Die Bestimmung hält fest, dass Staat, Gemeinden sowie Körperschaften, Stiftungen und selbstständige Anstalten, die öffentliche Aufgaben erfüllen, dafür sorgen müssen, dass Schutzobjekte geschont und, wo das öffentliche Interessen an diesen überwiegt, ungeschmälert erhalten bleiben. Das Gericht hat den Wortlaut nun genau untersucht und ist zum Schluss gekommen, dass er klar und eindeutig ist. Was bedeutet das Resultat dieser Untersuchung für die künftige Rechtsprechung? Das erklärt Senior Beraterin Katharina Seiler Germanier in diesem Fachartikel im «PBG aktuell».