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Fristverlängerung für die VRG-Umsetzung: Jetzt Weichen richtig stellen!
Der Zürcher Regierungsrat hat die verpflichtende Umsetzung des revidierten Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) und die neue Verordnung über elektronische Verfahrenshandlungen (VeVV) für die öffentlichen Verwaltungen um ein Jahr verschoben – neu ist der Stichtag der 1. Januar 2027. Der neue Termin wirkt weit entfernt – doch die Einführung medienbruchfreier elektronischer Verwaltungsprozesse ist anspruchsvoll. Nutzen Sie die gewonnene Zeit, um Ihr Projekt jetzt gezielt anzugehen. Mit der Unterstützung unseres kompetenten Beratungsteams sind Sie bestens vorbereitet – von der Analyse bis zur erfolgreichen Einführung.