Das neue Landeskirchengesetz im Kanton Bern verfolgt primär das Ziel, die Autonomie der Landeskirchen zu stärken. Den Kirchen werden neue Aufgaben übertragen, deren Wahrnehmung durch den Kanton nicht mehr zeitgemäss erscheint. So sollen die Kirchen ihre Pfarrpersonen ab 1. Januar 2020 selber anstellen und entscheiden, wie die entsprechenden Stellenprozente auf die Kirchgemeinden verteilt werden. Zudem werden Verantwortung, Kompetenzen und Finanzierung in einer Hand zusammengeführt. Weiter werden die Kirchen dem kantonalen Datenschutzgesetz, dem Beschaffungsrecht und dem kantonalen Informationsgesetz unterstellt, wobei sie ergänzende und präzisierende Bestimmungen erlassen dürfen, die auf ihre spezifische Situation angepasst sind.
Die Umsetzung des revidierten Landeskirchengesetz im Kanton Bern wird die Landeskirchen in den nächsten Jahren fordern. Federas unterstützt sie mit konkreten Beratungsangeboten. Gerne erstellen wir eine individuelle Offerte für Sie.