Datenschutzfachstelle
Die Digitalisierung schreitet rasant voran. Sowohl der Bund als auch die Kantone reagieren auf die technische Entwicklung mit Anpassungen des Datenschutzrechts. Die Behörden und Verwaltungen der öffentlichen Hand sind davon ebenfalls betroffen: Sie dürfen mit sensiblen Daten nicht beliebig umgehen – die kantonalen Datenschutzgesetze und -verordnungen setzen Grenzen und schützen betroffene Personen vor missbräuchlicher Datenbearbeitung. Regelmässig werden auch die Gemeinden zu zusätzlichen Massnahmen im Umgang mit ihren sensiblen Daten verpflichtet: Zur frühzeitigen Erkennung der Risiken und Umsetzung der richtigen Massnahmen wird durch das kantonale Recht die Schaffung einer unabhängigen Datenschutzfachstelle beziehungsweise –aufsichtsstelle empfohlen oder gar vorgeschrieben.
Federas verfügt über eine langjährige Erfahrung bei der Begleitung von Digitalisierungsprojekten bei Behörden und Verwaltungen. Im Hinblick auf die laufenden Gesetzesrevisionen haben wir die personellen und fachlichen Kompetenzen zur Umsetzung des neuen Datenschutzrechts ausgebaut und übernehmen im Auftrag von Gemeinden auch die Funktion einer Datenschutzfachstelle. Dabei empfehlen und erarbeiten wir praktikable Lösungen mit massvollen Einsatzmöglichkeiten, welche auf die spezifischen Gegebenheiten und Bedürfnisse der jeweiligen Gemeinde zugeschnitten sind und die gesetzlichen Vorschriften vollumfänglich erfüllen. Den datenschutzrechtlichen Grundlagen im ICT-Umfeld gilt dabei immer ein spezielles Augenmerk.
Der gesicherte Umgang mit sensiblen Daten hat oberste Priorität. Mit den richtigen Massnahmen werden die persönlichen Daten der Kunden und der Mitarbeitenden vor unerwünschten Zugriffen geschützt. Die sorgfältige Umsetzung der Datenschutzvorschriften bringt damit der Gemeinde einen tatsächlichen und spürbaren Nutzen, indem die Sicherheit und Zufriedenheit erhöht wird.